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Verantwortlich:

Manuela Auer

Hauptstraße 9

16928 Wilmersdorf b. Pritzwalk

 

Steuernummer: 053/202/05176

Umsatzsteuer-ID: DE307780591

 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Manuela Auer Fotografie: Stand November 2020

 

 

1. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Manuela Auer Fotografie durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. ‚Fotografien‘ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/ USB oder anderen Speichermedien, Videos, Dateien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Der Auftragnehmer kann Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

4. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurde, bezüglich der Bildgestaltung sowie der künstlerisch technischen Anfertigung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Bei Personenaufnahmen und/ oder Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter besteht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtinhaber einzuholen.

 

2. Urheberrecht

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetztes zu. Urheberrechte sind laut diesem Gesetzt nicht übertragbar.

2. Die vom Fotografen hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftragnehmer überträgt also jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos für den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. 

3. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Selbiges gilt für jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes).

4. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein durch den Auftraggeber selbst oder durch dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Dateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

5. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Unbearbeitete, digitale Rohdateien (RAW) werden grundsätzlich nicht ausgegeben. Die Aufbewahrung der Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

6. Bei Verwendung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

3. Honorare, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt. Nebenkosten (Anfahrtskosten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten und somit vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.

2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 50 € fällig. Die Gesamtkosten sind vor Ausgabe der Bilder zu begleichen. Dies kann per Barzahlung, EC-Gerät oder Überweisung erfolgen. Bei Präsentationsprodukten (Fotobücher, etc.) ist eine Anzahlung von 100% zu entrichten.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags bleiben die Produkte Eigentum des Auftragnehmers.

4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

 

 

4. Haftung

 

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddateien haftet der Auftragsnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind ca. 6 Wochen mit fertigstellung zu rechnen.Zeit ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

7. Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenständen wird keine Haftung übernommen. 

8. Im Falle eines Neugeborerenen oderTiershootings wird immer im Sinne und zum Wohl des Babys oderTieres gehandelt. Der Auftraggeber/ Besitzer muss für sich, sowie für sein/e Baby/s und Tier/e selbst entscheiden, was zumutbar ist und was nicht. Somit übernimmt der Auftragnehmer für Verletzungen am und um das Shooting keine Haftung.

9. Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Haftung für Bilder die fremdkopiert werden bzw. in Medien wie Facebook, Instagram, Pinterest, etc. geteilt werden. Fotos vom Auftraggeber werden jedoch nur nach schriftlichem Einverständnis im Internet veröffentlicht. 

 

5. Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, Personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt geworden Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Fotograf personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlichen Richtlinien speichert und an Dritte übermittelt, falls dies erforderlich ist. Die Einwilligung wird für folgende Anbieter erteilt: Druckerei, Onlinegalerie, Website, Soziale Medien, Versandunternehmen.

Der Auftraggeber hat jeder Zeit die Möglichkeit, diese Nutzungsrechte der Aufnahme zurück zu nehmen.

Der Widerruf ist per E-Mail zu richten an: fotografie.Auer@gmail.com

Nach Erhalt des Widerrufs werden die betreffenden Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet bzw. gelöscht. 

 

 

 6. Salvatorische Klausel

 

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

4. Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

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